Keine Sozialversicherungsabgaben für Ortsvorsteher – Stärkung des Ehrenamtes
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in seiner Sitzung am 27.04.2021 darüber zu entscheiden, ob durch die Zahlungen an Ortsvorsteher durch die klagende Stadt auch Sozialversicherungsbeiträge an die die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV) zu zahlen seien. (Az.: B 12 KR 25/19 R). Die DRV kam nach einer Betriebsprüfung …