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Arbeitsrecht

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wegen der strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

  • Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z.B.Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz
  • Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B.durch Tarifverträge.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutz
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Mutterschutz
  • Schwerbehinderte im Betrieb
  • betriebliche Altersversorgung

Gut zu wissen

  • Lohnpfändung bei Arbeitnehmern

    Arbeitgeber aufgepasst: Sollte sich einer Ihrer Arbeitnehmer in der Situation befinden, dass sein Lohn bzw. Gehalt von einem Dritten gepfändet wird, müssen Sie als Drittschuldner handeln. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einem jüngsten Urteil vom 23.08.2017 (Az.: 10 AZR 859/16) darauf hingewiesen, dass Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit einem besonderen Schutz unterliegen. Prüfen Sie daher sorgfältig, in welcher Höhe Sie Lohn an den Dritten abführen.

    Rechtsanwalt <br>Winfried Kram