Wenn ein Mensch stirbt gibt es immer „Vermögen“, das er hinterlässt, denn auch wenn er Schulden hat, sind diese Vermögen – eben negatives Vermögen. Das deutsche Recht lässt es nicht zu, dass Vermögen nie- mandem zugeordnet werden kann. Es muss daher für jeden Menschen einen „Nachfolger“ geben, der in die Rechte und auch die Pflichten des Verstorbenen eintritt. Dieser sogenannte Rechtsnachfolger, erhält sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen automatisch im Augenblick des Todes. Doch auch hier sind Komplikationen und Unstimmigkeiten keine Seltenheit. Wir beraten Sie gerne und versuchen Ihnen den bürokratischen Vorgang des Erbens zu erleichtern.
Unsere Leistungen für Sie
- Vermögensnachfolge
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Nachlasspflegschaften
- Verfahrens- und Abwesenheitspflegschaften
- Hilfe bei Anträgen zur Nachlassinsolvenz
- Überleitung von Ansprüchen des Sozialamtes