
Mietrecht ist kompliziert. Knapp 100 Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), u.a. in den Paragraphen 535-577a, Nebengesetzen (z.B. die Heizkostenverordnung), verschiedene Mietvertragsformulare und Tausende von Gerichtsurteilen pro Jahr regeln das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern.
Unsere Leistungen für Sie
- Vertragsrecht
- Nebenkostenabrechnungen
- Kündigungen und deren Durchsetzung oder Abwehr
- Wohnraummietverhältnisse
- Renovierungspflichten
- Schadensersatzansprüche
- Kaution
- Gewerbliche Mietverhältnisse
- Mieterhöhungen
- Pachtverhältnisse
- Maklerrecht
- Nachbarrecht
- Immobilienrecht
Gut zu wissen
-
Schönheitsreperaturen
Zum Thema Schönheitsreparaturen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 15.03.2015 seine Rechtsprechung grundlegend geändert. In den Urteilen mit den Aktenzeichen VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/13 und VIII ZR 21/13 setzt sich der BGH mit einzelnen Klauseln aus Mustermietverträgen auseinander und kommt zu einer mieterfreundlichen Auslegung dieser Klauseln. Sehr stark vereinfacht kommt er zu dem Ergebnis: Wer in eine renovierte Wohnung einzieht, schuldet beim Auszug keine Schönheitsreparaturen. Ob das für Sie im Einzelfall ebenso gilt, prüfen wir gerne für Sie!
Rechtsanwalt
Winfried Kram