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Wohnungseigentumsrecht

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG), umfassend reformiert im Jahre 2007, regelt im Falle einer Teilung eines Grundstückes durch Teilungserklärung die Rechte an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und am Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude und Grundstück.

Unsere Leistungen für Sie

  • Rechtliche Besonderheiten des WEG
  • Beratung bei Eigentümerversammlungen
  • Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
  • Beratung von Hausverwaltungen
  • Rechte und Pflichten des Eigentümers
  • Teilungserklärungen
  • Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Gut zu wissen