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Rechtstipp: Glatteisunfall auf dem Arbeitsweg

Eis und Schnee können unseren Alltag einschränken und unter Umständen zu Unfällen führen. Wie verhält es sich aber bei einem Unfall aufgrund von Glätte auf dem Weg zur Arbeit? Ein sehr interessantes Urteil ist hierzu Anfang 2018 vom Bundessozialgericht gefällt worden.

„Wer den Weg zur Arbeitsstätte verlässt, um den Straßenbelag auf Glätte zu überprüfen, steht hierbei nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.“ So der Leitsatz eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 23.01.2018, B 2 U 3/16 R.

Im vorliegenden Fall wollte der Kläger seinen Weg zu seiner Arbeitsstätte mit dem Pkw zurücklegen. Er ging nach Verstauen seiner Arbeitstasche im eigenen Pkw auf eine öffentliche Straße um diese auf Glätte zu prüfen. Hierbei rutschte er aus und erlitt einen Bruch. Das Gericht entschied nun, dass das Überprüfen der Fahrbahn als Unterbrechung des Arbeitsweges gilt und somit nicht als direkter Arbeitsweg zu werten ist. Die Klage des Verletzen wurde somit abgelehnt.

Lesen Sie hier das gesamte Urteil: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_01_23_B_02_U_03_16_R.html

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