„Alte Bäume verpflanzt man nicht“
Hohes Alter kann vor Eigenbedarfskündigung schützen
In einer Berliner Wohnung wohnten zum Zeitpunkt einer Eigenbedarfskündigung ein Ehepaar, der Ehemann 87 Jahre alt und die Ehefrau 84 Jahre alt. Die Mieter wohnten seit 1997 in der Wohnung. Die neue Eigentümerin machte Eigenbedarf geltend und kündigte den Mietern daraufhin. Das ältere Ehepaar widersprach der …